Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
Preise
Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Datum der Ausstellung. Sie sind jedoch unverbindlich.
Lieferzeit
Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben. Eine Verbindlichkeit aus den von mir gemachten Angaben entsteht jedoch nicht. Lieferbedingungen, die bei mir oder bei meinen Lieferanten ohne Verschulden eintreten (höhere Gewalt), entbinden mich auf die Dauer der Lieferbehinderung von der Lieferzusage.
Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Haftung
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Paßungenauigkeiten muß die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen, neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. nachzureichen.
Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluß auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen.
Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenk etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden.Mißerfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Zahlung
Die Monatssammelrechnungen sind zahlbar rein netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Skontobeträge sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung von der Monatssammelrechnung in Abzug zu bringen. Die Genehmigung Skonto zu ziehen ist von mir jederzeit ohne Angabe von Gründen aufzuheben. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles bin ich berechtigt, übliche Verzugszinsen zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Labors.